Verfahrensbeschreibung
1. Jahresmehr-/Jahresmindermengen
Nach § 13 StromNZV entstehen Jahresmehr-/Jahresmindermengen bei der Abrechnung von Kunden und werden monatlich je Lieferant und Kundengruppe ermittelt. Diese Differenzmengen zwischen der bei Standard-Lastprofilkunden gemessenen bzw. auf sonstige Weise ermittelten elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.
2. Ermittlung des Monatspreises
Die Basis für die Mehr-/Mindermengenabrechnung sind Monatspreise. Diese ergeben sich aus den durchschnittlichen EEX-Stundenpreisen.
3. Übersicht Monatspreise
Die Monatspreise für ungewollte Mehr-/Mindermengen sind für alle Kundengruppen bzw. Lieferanten gleich.
4. Ermittlung des Jahresmehr-/Jahresmindermengen
Der Netzbetreiber ermittelt die kumulierten Jahresmehr-/Jahresmindermengen, die sich für alle Lastprofilkunden einer Kundengruppe aus der Differenz von abgerechneter elektrischer Arbeit aufgrund der Zählwertermittlung und der ermittelten elektrischen Arbeit zum Zeitpunkt der Bilanzierung ergeben. Die Differenzmenge ist positiv, wenn die tatsächliche Entnahme die Wirkarbeit der Zeitreihe der Lieferung an den Kunden übersteigt, ansonsten ist die Differenzmenge negativ.
5. Abrechnung der Jahresmehr-/Jahresmindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr-/Jahresmindermengen erfolgt im Rahmen einer roulierenden Ablesung nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen der BEW Netze GmbH und dem Lieferanten oder dem Kunden. Der Abrechnungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der ermittelten Mehr-/Mindermenge mit dem jeweiligen Monatspreis. Bei einer ungewollten Mehrmenge vergütet die BEW Netze GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Bei einer ungewollten Mindermenge berechnet die BEW Netze GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
6. Preisregelung
Gemäß der o. a. Verordnung berechnen Betreiber von Stromnetzen für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Diese monatlichen Durchschnittspreise basieren auf den EEX-Stundenpreisen.
Abrechnungspreise Mehr-/Mindermengen