Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung im Netzgebiet der BEW Netze GmbH

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger in ihrem Netzgebiet für die nächsten 3 Jahre festzustellen.  Daher bedarf es zum 01. Juli 2024 einer erneuten Ermittlung des Grundversorgers:   

Festlegung des Grundversorgers ab dem 1. Januar 2025

Nach den Vorgaben des EnWG sind wir als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung verpflichtet festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden in unserem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung in den Städten Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth mit Strom versorgt. 
 

Zum 1. Juli 2024 versorgt die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH, die meisten Haushaltskunden in unseren eigenen, oben näher bezeichneten Netzgebieten.  Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach Vorgaben des EnWG nur Letztverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. 
 

Grundversorger für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 ist demnach die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH. 

Ergänzende Bedingungen und Preise Downloads und Informationen zu Bedingungen und Preisen finden Sie auf der Internetseite des Grundversorgers unter: www.bergische-energie.de

 

Allgemeine Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom finden Sie unter: Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)