Neuregelung des Netzengpassmanagements tritt zum
1. Oktober 2021 in Kraft (kurz Redispatch 2.0)
Redispatch 2.0 – Was ist das?
Wenn ein Stromnetz an seine Kapazitätsgrenze stößt, werden Kraftwerke bereits heute in ihrer Fahrweise situationsbezogen angepasst.
Diesen bilanziell neutralen, von Netzbetreibern gesteuerten Eingriff bezeichnet man als Redispatch. Im Zuge des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) sollen nun auch dezentrale Stromerzeuger wie KWK-Anlagen und EEG-Anlagen mit einbezogen werden. Die neuen Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen sind dabei ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z.B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern und Netzbetreibern umzusetzen.