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PV-Anlage bis 600VA

Erzeugungsanlage kleiner 0,8 kW

Seit dem 16.05.2024 müssen sogenannte Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. 
Bitte melden Sie Ihre Anlage über das vereinfachte Verfahren im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an.  

Im Anschluss erhält die BEW-Netze GmbH automatisch eine Information. 
Falls noch nicht vorhanden, wird im Nachgang der Zähler durch einen Zweirichtungszähler ausgetauscht.

Für Balkonkraftwerke erhalten Sie keine Einspeisevergütung.

Bitte beachten Sie:  

  • Es ist nur ein Balkonkraftwerk pro Zähler erlaubt. 
  • Falls Sie ein Balkonkraftwerk als Erweiterung zu einer Bestandsanlage verwenden möchten oder mehrere Balkonkraftwerke, sind diese über die Anmeldestrecke unter Erzeugungsanlage größer 0,8 kW zu beantragen.
  • Die technischen Anforderungen sind einzuhalten.