PV-Anlage ab 600VA

Erzeugungsanlage größer 0,8 kW


Es erfolgt, nach einer Netzverträglichkeitsprüfung, eine schriftliche Freigabe der Erzeugungsanlage am zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt. Weitere vergütungsrelevante Unterlagen sind dann noch einzureichen:

  • Kopie der Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregiester
  • Bestätigung der Umsetzung des § 9 EEG 

 

Inbetriebnahme der Anlage:

Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage und Prüfung des Netz- und Anlagenschutzes sowie die Umsetzung des § 9 EEG erfolgt durch den Anlagenbetreiber, den Anlagenerrichter und einen Mitarbeiter der BEW Netze GmbH. 

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Messkonzepte
Umsetzung des §9 EEG, Betriebsmittelprüfung

Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für die Umsetzung des §9 EEG

  • den einwandfreien Betrieb der Funkrundsteueranlage

Der Funkrundsteuerempfänger (RSE) ist unter: https://onlineshop-metering.westenergie.de/ zu beziehen und durch Ihren Elektroinstallateur nach unseren Vorgaben zu montieren. 

  • Der RSE ist in einem plombierbaren Gehäuse mit der Schutzklasse IP54 einzubauen 

  • Die Vorsicherung 6A ist ebenfalls in diesem Gehäuse unterzubringen. Sollte der Empfang des RSE mit ausreichen (LED rot), ist eine Zusatzantenne einzusetzen.

  • Des Weiteren sind die Montageanweisungen des RSE zu beachten

DGUV V3 – elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung (vom 01.06.2013) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. weist auf die Prüfung von gewerblichen elektrischen Anlagen (PV-Anlagen) nach BGV A3 §5 hin. PV-Anlagen-Betreiber sollten ihren Versicherungsvertrag diesbezüglich kontrollieren und handeln.