Nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage werden wir die Anlage im Abrechnungssystem anlegen und die von Ihnen eingespeiste Energie entsprechend der gesetzlich gültigen Regelung vergüten. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu berücksichtigen sind. Der Abschluss eines Einspeisevertrages ist nicht mehr notwendig.
Im Regelfall erhalten Sie monatliche Abschläge und zum Jahresende eine Jahresabrechnung. Der Zählerstand wird hierzu in einem gesonderten Anschreiben zum Stichtag 31.12. angefragt.